Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Stand: 2021-06-16

Wir setzen uns für die barrierefreie Nutzung von OpenProject ein

Wir möchten Projekt Teams befähigen gemeinsam Großartiges zu erreichen. Wir arbeiten daher intensiv daran die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit von OpenProject kontinuierlich zu verbessern. Es ist uns ein wichtiges Anliegen allen Benutzern unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen die bestmögliche Benutzererfahrung zu bieten.

Die wichtigste Maßnahme hierbei ist die Entwicklung und Bereitstellung von OpenProject als Open Source Anwendung. Nutzer weltweit können OpenProject herunterladen, installieren und an Ihre Bedürfnisse anpassen. Schon bei der Planung neuer Funktionen und insbesondere bei der Auswahl der verwendeten Software-Bibliotheken ist die Barrierefreiheit ein wichtiges Entscheidungskriterium. Die technischen Rahmenbedingungen für die Entwicklung von OpenProject haben wir in einer Richtlinie zur Barrierefreiheit definiert. Diese Richtlinie orientiert sich an der BITV 2.0 Verordnung.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit umfasst zwei Angebote der OpenProject GmbH:

  1. Die OpenProject Internetauftritt, veröffentlicht unter www.openproject.org.
  2. Die OpenProject-Anwendung, entwickelt und veröffentlicht unter: https://github.com/opf/openproject.

Wie barrierefrei sind die Angebote?

Die Angebote sind teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  1. Nicht alle Videos verfügen über ausreichende Untertitel, welche zum vollen Verständnis der jeweiligen Inhalte erforderlich sind.
  2. Nicht alle Texte, Grafiken und grafischen Bedienelementen haben ein ausreichendes Kontrastverhältnis.
  3. Nicht alle Bedienelemente und Funktionen können über die Tastatur erreicht werden.
  4. Linktexte von Downloads enthalten nicht immer alle nötigen Informationen.
  5. Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind teilweise nicht mit dem „lang“-Attribut ausgezeichnet.
  6. Nicht alle Ansichten, welche Drag-and-Drop unterstützen, können im Screenreader genutzt werden.
  7. Datepicker sind derzeit nicht über die Tastatur navigierbar. Um die Einschränkung zu umgehen, können Nutzer ein Datum auch über die Tastatur in das Eingabefeld eintragen. Hierbei wird das ISO-Format genutzt, bei dem zuerst das Jahr, dann der Monat und abschließend der Tag aufgeführt wird (z.B. “2023-05-08”).
  8. Die Dateiauswahldialoge, welche im Dateien-Reiter eines Arbeitspaketes verwendet werden, um Dateien auf externen Storage-Providern mit dem Arbeitspaket zu verlinken, beinhalten Aktionselemente, welche nicht über ausreichende aria Attribute verfügen. So ist die Aktion zum Navigieren in einen Ordner auf einem Icon-Button ohne Text und Hilfestellung platziert. Auch das label der Checkboxen zum Anwählen von Dateien umfasst mehrere Informationen (Icon für den Dateityp, Dateiname, Author und Zeitstempel der letzten Änderung), welche irreführend auf die eigentliche Aktion, dem Anwählen der Checkbox, wirken können.

Die Erfassung, Analyse und Planung der Beseitigung dieser bekannten Mängel erfolgt in der OpenProject Community Plattform. Änderungen des Status werden zusätzlich auf dieser Seite veröffentlicht.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang der Angebote aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte erstellen Sie hierzu eine Mängelbeschreibung in der OpenProject Community-Plattform vom Typ Bug. Hierzu ist die Registrierung eines kostenfreien Nutzerkontos erforderlich. Bitte markieren Sie diese Beschreibung mit dem Attribut Accessibility.

Kontakt zur Schlichtungsstelle

Sollten Sie der Ansicht sein durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung der Angebote benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG (Behinderten­gleichstellungsgesetz) wenden:

Adresse: Mauerstraße 53, 10117 Berlin

Telefon: +49 30 18 527-2805

E-Mail: E-Mail schreiben

Internet-Auftritt: Schlichtungsstelle BGG