Nutzungs- und Vertragsbedingungen OpenProject Enterprise

Stand: 2022-08-18

A. Allgemeines

§ 1 Präambel

Die OpenProject GmbH, Krausenstraße 9, 10117 Berlin, Deutschland (im Folgenden:“OpenProject”) entwickelt und wartet die Projektmanagement-Software OpenProject (im Folgenden: “Software”).

Diese Nutzungs- und Vertragsbedingungen regeln die Überlassung der Software zur Installation auf Systemen des Kunden (“OpenProject Enterprise On-Premises”), bzw. den Zugang zur Software in Form einer SaaS-Lösung (“OpenProject Enterprise Cloud”*). Diese Bedingungen regeln weiterhin die Bereitstellung von Dienstleistungen für den Support der Kunden und die Pflege der Software.

OpenProject zielt mit diesen Nutzungs- und Vertragsbedingungen darauf ab, Kunden die Vorteile und Freiheiten bei der Nutzung einer Open Source Anwendung zu erschließen und gleichzeitig die kontinuierliche Weiterentwicklung der Anwendung in einer aktiven Entwicklergemeinschaft sicherzustellen.

§ 2 Geltungsbereich

Diese Vertrags- und Nutzungsbedingungen richten sich ausschließlich an natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, welche die Software in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen wollen (im Folgenden: “Kunden”), und damit als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handeln.

Anderweitige Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn OpenProject ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie von OpenProject schriftlich ausdrücklich anerkannt worden sind. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen erfolgt.

Die vorliegenden Vertrags- und Nutzungsbedingungen legen zusammen mit dem jeweils geltenden Tarif, der Dokumentation und der Leistungsbeschreibung zunächst die ausschließlich geltenden vertraglichen Bedingungen fest. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO als ergänzender Bestandteilt dieser Nutzungs- und Vertragsbedingungen haben Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von OpenProject maßgebend.

Im Übrigen gehen die speziellen Regelungen zu Vertragsleistungen in diesen Bedingungen den Allgemeinen vor. Sollten im Auftragsverarbeitungsvertrag abweichende Regelungen zu den hier beschriebenen getroffen sein/werden, gehen erstere vor.

§ 3 Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 4 Testphase

Der Kunde hat die Möglichkeit, die Software vorab zu testen. Die geltenden Testzeiträume und die Einzelheiten zu den Voraussetzungen und Umfang ergeben sich aus den Angaben auf unserer Webseite im Zeitpunkt des Abschlusses der Testphase.

Nach Ablauf der Testphase erlischt bei Nutzung der Software als SaaS-Lösung der Zugang des Kunden zur OpenProject Enterprise Cloud.

Bei Überlassung der Software On-Premise enden die zusätzlichen Support-Dienstleistungen und zusätzlichen Enterprise Add-ons werden nicht weiter aktualisiert und supportet im Sinne der Leistungsbeschreibung unter Abschnitt D dieser Bedingungen.

Möchte der Kunde das Vertragsverhältnis nach Ende der Testphase fortsetzen, muss er rechtzeitig die Fortsetzung in einem Tarif über den Bestellvorgang auf unserer Webseite bestätigen (A § 5) ansonsten endet das Vertragsverhältnis automatisch.

§ 5 Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags

Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt - gegebenenfalls nach beendeter Testphase - mit ordnungsgemäßem Abschluss des Bestellprozesses über die Internetseite für die Dauer des ausgewählten Vertragszeitraumes bzw. durch Annahme des von uns übersandten Angebotes (Vertragsschluss).

Einzelheiten zur Vertragslaufzeit kann der Kunde der Leistungsbeschreibung und der nachfolgenden Internetseite von OpenProject entnehmen: https://www.openproject.org/de/preise/.

Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um den ursprünglich gewählten Zeitraum, sofern der Vertrag

gekündigt wird.

Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Ein wichtiger Grund für eine Partei liegt insbesondere dann vor, wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt.

Ein wichtiger Grund für OpenProject liegt auch dann vor, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder im Falle der OpenProject Enterprise Cloud die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung des gebuchten SaaS-Dienstes verletzt.

Eine fristlose Kündigung setzt außer im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Geschäftsaufgabe voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen

Im Falle der Nutzung eines SaaS-Dienstes wird mit Beendigung des Vertragsverhältnisses OpenProject dem Kunden sämtliche Daten herausgeben, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind. Die Herausgabe der Daten erfolgt bis zum Vertragsende durch die Bereitstellung in der Administrationsoberfläche der Software des Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, über die SaaS generierte Daten auch in den On-Premises Versionen (Community oder Enterprise) zu nutzen. Hierfür gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen und Tarife.

OpenProject steht hinsichtlich der Daten des Kunden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht zu.

§ 6 Haftung und Schadensersatz

OpenProject schließt im Falle der Überlassung der Software im Community-Tarif die Haftung außer in Fällen arglistigen Verschweigens oder grober Fahrlässigkeit aus. In allen übrigen Tarifen wird die Haftung jedenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen Dritter, insbesondere von Erfüllungsgehilfen.

Für den Verlust von Daten haftet OpenProject nicht, wenn der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde schuldhaft unterlassen hat, einer eigenen Verpflichtung zur Datensicherungen nachzukommen, und deshalb die Daten nicht mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

§ 7 Vergütung

Nach diesen Vertragsbedingungen vereinbarte Vergütungen (C § 3 bzw. D § 7), sind innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsschluss für die vereinbarte Vertragslaufzeit im Voraus zu entrichten. Vereinbarte Testphasen (A § 4) verlängern diese Frist entsprechend. Etwaige Rabatte ergeben sich aus dem gewählten Lizenzzeitraum. Deren Höhe werden im Bestellvorgang unmittelbar angezeigt bzw. ergeben sich aus dem zu zahlenden Endbetrag.

Die Vergütung von Individualentwicklungen (A § 8) ist 30 Tage nach Abnahme und ordentlicher Rechnungsstellung fällig. Für die Zahlungsfrist ist der Zeitpunkt der Abnahme entscheidend.

Notwendige Reisekosten auf Veranlassung des Kunden werden gesondert abgerechnet. Dazu gehören die Reisekosten sowie die aufgebrachte Reisezeit je Mitarbeitenden. Die Reisezeit ist mit 50 % des für Entwicklungsarbeiten ausgewiesenen Stundensatzes zu vergüten. Als Reisezeit gilt die Anfahrt zum und vom Kunden vom jeweiligen Arbeitsort des Mitarbeitenden.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich etwa bestehender gesetzlicher Steuern oder vergleichbarer staatlicher Abgaben.

Folgende Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung:

  • Kreditkarte
  • Überweisung

§ 8 Individualentwicklungen

Funktionsanforderungen, welche über die in der Leistungsbeschreibung für den gewählten Tarif beschriebenen Funktionen (Features) hinausgehen, und andere individuelle Zusatzfunktionen und -leistungen bietet OpenProject zusammen mit der notwendigen Dokumentation auf Anfrage als zusätzliche Individualentwicklungen an. Eine Lizenzierung erfolgt in der Regel aber nicht ausschließlich als Open Source Software unter der GPL v3. Spätere Lizenzänderungen bleiben vorbehalten, sofern dadurch nicht erteilte Lizenzen verletzt werden. Individualentwicklungen setzen eine eigene Vereinbarung voraus, in der zumindest das Anforderungs-/Leistungsprofil der Funktionserweiterung oder Zusatzfunktion(en) beschrieben, sowie die Details zum weiteren Support und Pflege der Individualentwicklung vereinbart ist.

Individualentwicklungen werden auf Stundenbasis vergütet. Vergütungspflichtig sind alle zur Realisierung der Individualentwicklung erforderlichen Arbeiten/Tätigkeiten vom Zeitpunkt der Beauftragung bis zur Abnahme. Insbesondere aber nicht abschließend sind das die folgenden Tätigkeiten:

  • Beratung/Unterstützung bei der Erstellung eines Anforderungs-/Leistungsprofils der neuen Funktion bzw. Funktionserweiterung,
  • Visualisierung der neuen etwa in Form von sogenannten Mockups oder in anderer Weise,
  • Entwicklung des Features, einschließlich erforderlicher Tests.

Einen Nachweis der geleisteten Arbeiten erfolgt über das jeweilige Arbeitspaket.

Die weiteren Regelungen zur Vergütung in A § 7 gelten entsprechend.

Die Entwicklung der beauftragten Features erfolgt auf Systemen von OpenProject (Testumgebung). Der Kunde stellt erforderliche Testdaten bzw. notwendige Informationen zur eigenen Systemumgebung zur Verfügung. Alle mit der Individualentwicklung notwendigen Arbeiten erfolgen per Fernzugriff (remote), es sei denn eine Vorort-Anwesenheit beim Kunden ist erforderlich.

Die Abnahme des Features erfolgt durch den Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung und Anzeige der Abnahmereife durch OpenProject in der Testumgebung. Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme innerhalb der 14 Tage, gilt die Software danach als abgenommen, es sei denn diese ist in diesem Zeitpunkt mit wesentlichen Mängeln behaftet.

Spätestens mit Abnahme stellt OpenProject den notwendigen Programm-Code (Quelltext und maschinenlesbar) sowie die dazugehörige Dokumentation zum Download in einem für den Kunden zugänglichen Repository zur Verfügung.

Die Regelungen zur Mängelgewährleistung in B § 5 gelten für Individualentwicklungen entsprechend.

§ 9 Änderungsvorbehalt

OpenProject behält sich vor, Regelungen dieser Nutzungsbedingungen und/oder vertraglich geschuldete Leistungen zu ändern oder anzupassen,

  • wenn diese an das geltende Recht angepasst werden müssen, insbesondere im Falle einer veränderten Gesetzeslage, Entwicklungen in der Rechtsprechung oder wenn OpenProject einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung nachkommen muss,
  • wenn technische oder prozessuale Veränderungen, die ohne wesentliche Auswirkungen für den Kunden sind, eine Änderung erforderlich machen,
  • wenn OpenProject neue oder zusätzliche Leistungen anbietet, die in die Nutzungsbedingungen mit aufgenommen werden müssen, und dies keine Nachteile für das mit dem Kunden bestehende Vertragsverhältnis mit sich bringt, oder
  • wenn die Änderungen für den Kunden lediglich rechtlich vorteilhaft sind.

Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. In dieser Änderungsmitteilung wird der Zeitpunkt angegeben, zu welchem die Änderungen in Kraft treten. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen ab diesem Zeitpunkt als vom Kunden anerkannt, sofern nicht in der Mitteilung ein späteres Datum genannt ist. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde gesondert hingewiesen.

Widerspricht der Kunde den Änderungen, endet das Vertragsverhältnis im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen. Sonstige Rechte des Kunden über die Beendigung des Vertragsverhältnisses bleiben unberührt.

Dieser Änderungsvorbehalt gilt in gleicher Weise für Änderungen am Auftragsverarbeitungsvertrag als bindender Ergänzung zu diesen Nutzungs- und Vertragsbedingungen.

§ 10 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Auf vorliegende Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

Für Streitigkeiten aus diesen Geschäftsbedingungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von OpenProject in Berlin, Deutschland. OpenProject ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch am Sitz des Kunden gerichtlich geltend zu machen. Vorstehendes gilt ebenfalls, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Subunternehmen

OpenProject ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner Verpflichtungen oder seiner Verpflichtungen im Ganzen aus dem zugrundliegenden Vertragsverhältnis auf Subunternehmen zurückzugreifen.

§ 12 Referenzen

OpenProject ist berechtigt im angemessenen und üblichen Umfang auf die Nutzung von OpenProject- Produkten durch den Kunden, welche auf einem Vertragsverhältnisses mit OpenProject beruhen, in Referenzlisten hinzuweisen und zur Außenkommunikation zu nutzen und insbesondere auf der Webseite zu veröffentlichen.

§ 13 Sonstige Regelungen

Werden dem Kunden diese Nutzungsbedingungen auch in einer anderen Sprache bekannt gegeben, geschieht dies nur zur Erleichterung des Verständnisses. Für die rechtlichen Wirkungen zwischen den Parteien ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.

B. Überlassung der Software zum Betrieb auf eigenen Systemen (On-Premises)

§ 1 Gegenstand

Die Regelungen dieses Abschnitts B gelten für die Überlassung und Nutzung der Software zur Installation auf Servern des Kunden gemäß der Leistungsbeschreibung abrufbar unter https://www.openproject.org/de/rechtliches/leistungsbeschreibung/ sowie des jeweils gewählten Tarifs (https://www.openproject.org/de/preise/). Die gewählten Tarife beziehen sich auf die gewählten Funktionen (Features), die Supportklasse sowie die Anzahl der lizenzierten Nutzer.

In Ergänzung zu einem gewählten Tarif (außer Community) bietet OpenProject darüber hinausgehende Zusatzfunktionen an (sog. Add-ins). Diese müssen gesondert beauftragt werden und sind im Standardleistungsumfang auch der Enterprise-Lösung nicht enthalten. Einzelheiten zum Leistungsumfang und weiteren Nutzungsvoraussetzungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Add-ins.

§ 2 Übergabe

Die Software wird Ihnen inklusive elektronischer Dokumentation in der Regel zum Download oder auf bestimmten Datenträgern zur Selbstinstallation zur Verfügung gestellt bzw. für den Fall, dass dies zusätzlich beauftragt wurde, zur Installation durch einen unserer Mitarbeitenden.

Soweit eine Konfigurationsunterstützung nicht in der beauftragten Subskription enthalten ist, muss diese gesondert beauftragt werden.

§ 3 Mitwirkungspflichten

Für die Nutzung der Software müssen beim Kunden die Systemvoraussetzungen erfüllt sein, welche in der Dokumentation der Software unter folgender URL einsehbar und herunterladbar sind: https://www.openproject.org/docs/installation-and-operations/system-requirements

Darüber hinaus informiert der Kunde vorab über alle durch ihn durchgeführten oder veranlassten Änderungen an seinen IT-Systemen, insbesondere über Änderungen an der Hard- und Netzwerkstruktur, über geplante Änderungen im Betriebssystem (Patches etc.), sowie seiner Webservice-Anbindungen. Der Kunde nutzt dafür das von OpenProject zur Verfügung gestellten Ticketsystems, welches über https://helpdesk.openproject.org erreichbar ist.

Der Kunde trägt für die Schaffung und Aufrechterhaltung der Systemvoraussetzungen selbst und auf eigene Kosten die Verantwortung.

Für eine dem Stand der Technik entsprechenden ordnungsgemäßen und regelmäßige Datensicherung trägt der Kunde selbst die Verantwortung.

Der Kunde installiert die von OpenProject im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zur Verfügung gestellten Updates bzw. Upgrades, Patches und Bugfixes unverzüglich. Sofern OpenProject diese Aufgabe übernommen hat (Tarif oder Zusatzvereinbarung) ermöglicht der Kunde die Installation unverzüglich. Auf die weiteren Bedingungen unter D, insbesondere unter D § 5 wird verwiesen.

§ 4 Einräumung von Nutzungsrechten

Der Sourcecode der von OpenProject entwickelten Software ist als Open Source Software unter der GNU General Public License, Version 3 (GNU GPL-3.0) lizenziert. Der Lizenztext der GNU GPL-3.0 kann hier eingesehen werden: https://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0.html.

Weitere Dokumentationen, insbesondere zur GNU GPL v3, sind darüber hinaus in einer speziellen Datei in der Software hinterlegt

OpenProject überlässt dem Kunden die Software unbefristet.

Die Dokumentation kann vom Kunden in englischer Sprache unter folgender URL eingesehen und beliebig oft heruntergeladen werden: https://www.openproject.org/docs

§ 5 Gewährleistung

OpenProject verschafft dem Kunden die Software frei von Mängeln. Eine unerhebliche Beeinträchtigung der Funktion gilt nicht als Mangel. Die in der Leistungs- und Produktbeschreibung enthaltenen Spezifikationen stellen keine insbesondere keine Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 443 BGB dar.

Der Kunde hat Mängel gemäß § 377 HGB und unter Angabe einer möglichst präzisen Fehlerbeschreibung unverzüglich anzuzeigen.

Die Meldung von Mängeln erfolgt im Rahmen eines von OpenProject zur Verfügung gestellten Ticketsystems, welches über https://helpdesk.openproject.org erreichbar ist.

Der Kunde stellt geeignete eigene Daten zur Verfügung, wenn diese für die Mangelerkennung, insbesondere zur Reproduzierbarkeit des Mangels oder Mangelbehebung erforderlich sind.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit der Überlassung der Software.

Der Gewährleistung unterliegt stets nur die jeweils letzte von OpenProject zur Verfügung gestellte Version der Software. Soweit der Kunde zur Verfügung gestellte Patches, Bugfixes, Updates oder Upgrades nicht annimmt und installiert bzw. installieren lässt, ist die Gewährleistung ausgeschlossen, soweit der fragliche Mangel durch nicht installierte Patches, Bugfixes, Updates oder Upgrades behoben worden wäre, es sei denn, der Kunde belegt, dass der Mangel nicht darauf zurückzuführen ist.

OpenProject haftet nicht für Mängel, die daraus resultieren, dass der Kunde die Software eigenständig ändert oder durch Dritte ändern lässt oder diese bewusst entgegen der Produktbeschreibung einsetzt, es sei denn, der Kunde belegt, dass der Mangel nicht darauf zurückzuführen ist.

Werden erhebliche Mängel durch OpenProject nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Eingang der ordnungsgemäßen Mängelanzeige behoben oder durch eine angemessene Zwischenlösung aufgefangen, so setzt der Kunde OpenProject eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen. Nach ergebnislosem Fristablauf stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche zu.

OpenProject kann zusätzliche Vergütung seines Aufwands verlangen, wenn

  1. eine gemeldete Störung nicht auf einem Mangel der Software beruht, sondern insbesondere auf vom Kunden veranlasste Änderungen auf seinen IT-Systemen bzw. seiner IT-Infrastruktur, insbesondere durch das Einspielen von Patches, die nicht von OpenProject stammen, durch Änderungen im LDAP oder vergleichbaren Systemen oder durch Änderungen in der Anbindung seiner Webservices,
  2. eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder
  3. zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt.

§ 6 Schutzrechtsverletzungen

Die Regeln unter B § 5 gelten analog für den Fall, dass Dritte wegen des Einsatzes der Software die Verletzung von Schutzrechten gegenüber dem Kunden geltend machen, soweit nachfolgend nichts anderes beschrieben ist.

Der Kunde hat OpenProject unverzüglich von einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen Schutzrechtsverletzungen durch die Software zu unterrichten. Der Kunde wird bevor er die Schutzrechtsverletzung anerkennt oder vergleichbare Rechtshandlungen vornimmt, OpenProject unterrichten und im Rahmen des Zumutbaren in die Möglichkeit versetzen, sich gegen die Behauptungen zur Wehr zu setzen bzw. den Kunden gegen Abtretung aller Rechte gegenüber dem Dritten freizustellen. Stellt der Kunde die Nutzung der Software aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, wird er den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden. Soweit erforderlich wird OpenProject den Kunden für diesen Fall Zug und Zug Kostenfreistellung zusichert.

C. Bereitstellung als Software-as-a-Service (Cloud)

§ 1 Gegenstand

Die Regelungen dieses Abschnittes C gelten für die Bereitstellung und Zugänglichmachung der in dem gültigen Tarif und der dazu gehörenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Dienstleistungen als SaaS Lösung. Dies umfasst insbesondere den Zugang zur Software OpenProject Enterprise Cloud (im Folgenden: „Cloud Software“) über das Internet.

Die Zugänglichmachung der Cloud Software erfolgt im Verfügungsbereich von OpenProject (Schnittstelle Rechenzentrum zum Internet) für die vereinbarte Vertragsdauer.

Weitere Einzelheiten zu den von OpenProject zu erbringenden Dienstleistungen, insbesondere zum Funktionsumfang der Cloud Software oder ihrer technischen und zeitlichen Verfügbarkeit, der Datenportabilität oder der geltenden Servicelevel ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie des gebuchten Tarifs.

OpenProject kann aktualisierte Versionen der Cloud Software bereitstellen. Der Kunde wird über die aktualisierten Versionen und etwaige Nutzungshinweise per E-Mail oder innerhalb der Cloud Software informiert.

Die gültige aktuelle Leistungsbeschreibung kann unter folgender URL abgerufen werden: https://www.openproject.org/de/rechtliches/leistungsbeschreibung/

§ 2 Nutzungsumfang

Der Zugang zur Cloud Software wird dem Kunden zur bestimmungsgemäßen Nutzung für die vereinbarte Anzahl von Nutzern und Vertragslaufzeit über ein Kundenkonto gewährt. Zur bestimmungsgemäßen Nutzung gehört auch das Teilen von Inhalten mit Dritten. Sollen Dritte dauerhaft Zugang erhalten, müssen diese als Nutzer angelegt werden.

Weitergehende Nutzungsrechte an der Cloud Software selbst, insbesondere Vervielfältigungs-, Veräußerungs- und/ oder Vermietrechte sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen und werden nicht eingeräumt.

OpenProject ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen.

§ 3 Vergütung

Der Kunde verpflichtet sich für den Zugang zur Zahlung des vereinbarten Entgelts. Einzelheiten dazu ergeben sich aus A § 7 und D § 7, soweit an dieser Stelle nichts Abweichendes geregelt ist.

OpenProject ist berechtigt, nach der jeweils aktuellen Preisliste eine zusätzliche Vergütung für Leistungen zu verlangen, die der Kunde wegen Verletzung seiner Pflichten, insbesondere der nach C § 4 verursacht, oder die der Kunde zusätzlich beauftragt hat.

Die gültige aktuelle Preisliste kann jederzeit unter folgender URL abgerufen werden: https://www.openproject.org/de/preise

§ 4 Pflichten des Kunden

Der Kunde wird für den Zugriff auf sein Benutzerkonto selbst einen Nutzernamen und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und unbefugten Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

Der Kunde ist Verantwortlicher und Alleinberechtigter an den verarbeiteten Daten. OpenProject verarbeitet Daten nur im Auftrag des Kunden (siehe C § 8 Datenschutz). Unbeschadet der Verpflichtung von OpenProject zur Datensicherung (Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung des Tarifs), wird dem Kunden geraten, zur Verfügung gestellte Möglichkeiten zur eigenen Datensicherung zu nutzen.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

Der Kunde verpflichtet sich, die Cloud Software nur im Einklang mit dem geltenden Recht, insbesondere mit den geltenden Gesetzen, gerichtlichen Entscheidungen, behördlichen Auflagen oder Anordnungen sowie unter Wahrung der Rechte Dritter und im Einklang mit diesen Nutzungsbedingungen zu nutzen.

Der Kunde verpflichtet sich, OpenProject alle Schäden zu ersetzen, die aus der Nichtbeachtung der in C § 4 geregelten Pflichten entstehen und darüber hinaus, OpenProject von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der in diesem Zusammenhang anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die Dritte aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Kunden gegen OpenProject geltend machen.

§ 5 Fehlerbehebung, Verfügbarkeit, Wartung, Haftung für anfängliche Mängel

Details zu Fehlerbehebungen, Verfügbarkeit und Wartung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. (https://www.openproject.org/de/rechtliches/leistungsbeschreibung) Im Falle einer Störung oder einer systemseitigen Fehlermeldung/Fehlfunktion ist zu deren Mitteilung an OpenProject das zur Verfügung gestellte Ticketsystems zu nutzen.

Im Falle einer Fehlermeldung ist der Kunde verpflichtet, OpenProject die Störung oder Fehlfunktion möglichst genau und detailliert im Rahmen des Zumutbaren zu beschreiben, damit zügig reagiert werden kann. Sollten die Fehlermeldungen oder Fehlfunktionen (Störungen) nicht reproduzierbar sein oder nicht aus einem anderen Grunde als erhebliche Funktionsbeeinträchtigung unmittelbar auf die Cloud-Software selbst zurückzuführen sein, sondern beispielsweise auf vom Kunden veranlasste Änderungen in seiner IT-Infrastruktur oder seiner Webservices beruhen, behält OpenProject sich die Geltendmachung des Aufwandes nach im Zeitpunkt der Fehlermeldung aktuell geltenden Preisliste vor.

Der Kunde stellt auf Verlangen geeignete eigene Daten zur Verfügung, wenn dies für die Reproduzierbarkeit der Störung oder Fehlfunktion erforderlich ist.

Die verschuldensunabhängige Haftung von OpenProject wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, wird ausgeschlossen.

§ 6 Sperrung des Accounts

Für den Fall, dass Leistungen aus der SaaS-Lösung von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

OpenProject ist zur sofortigen Sperre des Accounts/Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten und/oder die Nutzung der Software rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen oder der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte OpenProject davon in Kenntnis setzen. OpenProject hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

§ 7 Löschung des Accounts

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löscht OpenProject das Kunden-Konto und die darin befindlichen Daten in der Regel nach Vorgaben des Kunden (siehe Auftragsverarbeitungsvertrag). Bei Fehlen entsprechender Vorgaben bis zum Vertragsende fordert OpenProject den Kunden auf, innerhalb von 21 Tagen seine Daten auf eigenen Systemen zu sichern. Die Daten werden in gängigen Datenformaten zur Verfügung gestellt. Die Aufforderung erfolgt jedenfalls per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Adresse. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Erreichbarkeit über die in seinem Kundenkonto hinterlegten Kommunikationsdaten inklusive E-Mail-Adresse verantwortlich. Nach reaktionslosem Ablauf der Frist wird das Benutzerkonto inklusive der mit diesem verbundenen Daten endgültig gelöscht, es sei denn dieser Vereinbarung vorgehende gesetzliche Aufbewahrungspflichten stehen dem entgegen.

§ 8 Datenschutz

Soweit OpenProject auf personenbezogene Daten des Kunden zugreifen kann, wird sie ausschließlich als Auftragsverarbeiterin für diesen tätig. Die Frage der Zulässigkeit der Auftragsverarbeitung obliegt ausschließlich dem Kunden.

Der nach Artikel 28 DSGVO erforderliche Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein ergänzender Bestandteil dieser Nutzungs- und Vertragsbedingungen, der hiermit verbindlich in die Vertragsbedingungen einbezogen wird. Der AVV ist unter folgender URL abrufbar: https://www.openproject.org/de/rechtliches/vertrag-zur-auftragsverarbeitung/.

Der AVV wird ergänzt durch die Anlage mit den Technischen und Organisatorischen Maßnahmen zum Schutz von Datensicherheit und Datenschutzrecht und die Übersicht der in die Leistungserbringung einbezogenen Unterauftragnehmer.

Fällt ein Auftraggeber in den Geltungsbereich des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD), unterwirft sich OpenProject gemäß § 30 Absatz 5 Satz 3 DSG-EKD der kirchlichen Datenschutzaufsicht. Die Unterwerfung erstreckt sich auf die Aufgaben und Befugnisse der kirchlichen Datenschutzaufsicht nach §§ 43, 44 DSG-EKD.

Fällt ein Auftraggeber in den Geltungsbereich des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) der katholischen Bistümer und sollte der Auftraggeber Bedenken wegen der Formvorschrift in § 29 Abs. 9 Satz 2 KDG haben, sollte er OpenProject für eine Ausfertigung des AVVs nach den Kriterien der §§ 126 ff. BGB ansprechen.

D. Support- und Pflegeleistungen

§ 1 Gegenstand

Der Abschnitt D regelt Support- und Pflegeleistungen sowie die zugesicherten Reaktionszeiten und die bereitgestellten Kommunikationskanäle bei Überlassung (On-Premise) bzw. Zugänglichmachung (SaaS) der Software in den gewählten Tarifen und begrenzt auf den in diesen festgelegten Funktionsumfang (Features). Einzelheiten zum Umfang der einzelnen Services sind in der Leistungsbeschreibung zusammengefasst. Die konkret durch OpenProject zu erbringenden Leistungen hängen von der vertraglich vereinbarten Supportklasse (Basic, Professional, Premium, Corporate) ab. Die Leistungsbeschreibung ist unter folgender URL abrufbar: https://www.openproject.org/de/rechtliches/leistungsbeschreibung/

Support- und Pflegeleistungen für Individualentwicklungen (A § 8) fallen nur dann unter die nachfolgenden Regelungen, wenn bei deren Beauftragung nichts abweichendes vereinbart wurde.

§ 2 Supportleistungen

Der Kunde nimmt Supportleistungen durch eine entsprechende Meldung über die zur Verfügung gestellten Kommunikationskanäle (Ticketsystem etc.) an OpenProject in Anspruch. Die Meldung muss den Supportfall so weit konkretisieren, dass Ursache, Art und Auswirkungen daraus erkennbar sind.

Der Kunde wird auf Aufforderung durch OpenProject einen Ansprechpartner entweder für potenziell alle Supportanfragen oder jeweils für die konkrete Anfrage benennen, der hinreichend qualifiziert und bevollmächtigt ist, um Nachfragen zu beantworten bzw. notwendige Maßnahmen zu veranlassen.

Eine im Wege der Supportleistung zu behebende Funktionsstörung oder Fehlfunktion liegt nur dann vor, wenn deren Ursache in der von OpenProject überlassenen oder zugänglich gemachten Software sowie im Rahmen des gewählten Tarifs liegt und die vertraglich gewährleisteten Systemvoraussetzungen und sonstigen Mitwirkungspflichten des Kunden gewährleistet sind.

Beinhaltet eine Supportanfrage eine Supportleistung in Form einer Funktionsstörung oder Fehlfunktion außerhalb der Gewährleistung oder nach Ablauf der Gewährleistung und können die Ursachen der Funktionsstörung oder Fehlfunktion nicht mit angemessenem Aufwand beseitigt werden, wird OpenProject die Lösung in Form eines Workarounds (Lösung, welche unabhängig einer Ursachenbehebung die Nutzung der vertraglich geschuldeten Funktionen ermöglicht) anbieten.

Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Reaktionszeiten gelten vorbehaltlich der Erfüllung aller für die konkrete Supportanfrage notwendigen Mitwirkungspflichten des Kunden. Hängt die Erfüllung der Supportanfrage von einer Handlung des Kunden ab oder erfüllt er schuldhaft seine Mitwirkungspflichten nicht, verlängert sich die Reaktionszeit um den Zeitraum bis zu deren Vornahme, sofern diese erforderlich bleiben.

Sollte sich herausstellen, dass der Kunde Funktionsstörungen oder Fehlfunktionen durch eine fehlerhafte Bedienung oder ein unsachgemäßes Einwirken auf die Software verursacht oder er sie sonst zu vertreten hat, insbesondere weil es sich nicht um eine im Wege der Supportleistung zu behebenden Funktionsstörung oder Fehlfunktion handelt, hat der Kunde für die insoweit entstehenden Folgen selbst einzustehen. OpenProject kann für alle mit einer solchen Supportanfrage in Zusammenhang stehenden Aufwendungen, insbesondere für die zur Ermittlung aufgewendete Zeit eine gesonderte Vergütung nach dem aus der unter https://www.openproject.org/de/preise abrufbaren Preisliste ersichtlichen Stundensatz (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) verlangen.

Andere als die in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen umfassen die Supportdienstleistungen nicht.

§ 3 Pflegeleistungen

Pflegeleistungen umfassen die Bereitstellung neuer Programmstände wie insbesondere Updates, Patches, Bugfixes und/oder ggf. Upgrades der Enterprise Software, die während der Vertragslaufzeit herausgegeben werden. OpenProject setzt den Kunden von neue Programmständen in der Regel per E-Mail in Kenntnis.

Das Installieren neuer Programmstände obliegt bei Überlassung der Software On-Prem dem Kunden. OpenProject stellt hierzu Anweisungen per E-Mail oder als Dokumentation auf der Webseite zur Verfügung.

Soweit keine gesonderten vertraglichen Vereinbarungen getroffen sind, besteht kein Anspruch auf Weiterentwicklungen.

§ 4 Support- und Pflegeleistungen für individuelle Funktionserweiterungen

Durch gesonderte Vereinbarung können weitere Support- und Pflegeleistungen insbesondere für individuelle Funktionserweiterungen vereinbart werden. Weitere Einzelheiten, wie Kosten, Leistungsbeschreibung und Nutzungsrechtseinräumung sind dieser Zusatzvereinbarung vorbehalten.

§ 5 Mitwirkung

Neue Programmstände (siehe D § 3) werden vom Kunden unverzüglich eingespielt bzw. installiert. Eine nicht rechtzeitige Installation kann zum Verlust von Gewährleistungsrechten führen.

Alle Support- und Pflegeleistungen werden grundsätzlich per Fernzugriff erfüllt. Es ist deshalb erforderlich, dass der Kunde OpenProject bzw. den eingesetzten Subunternehmen während der in der Leistungsbeschreibung (siehe D § 1) definierten Servicezeit einen Remote- Zugang über SSH, Web oder Terminalserver gestattet. Die Entscheidung dazu steht im freien Ermessen des Kunden. Sollte der Remote-Zugang nicht ermöglicht werden, obwohl dies zur Erbringung der Dienstleistungen durch OpenProject erforderlich und zumutbar ist, ist OpenProject nicht zur Erbringung der Dienstleistung verpflichtet.

Für die Bereitstellung bestimmter Supportdienstleistungen ist die Durchführung von System- und Softwareanalysen durch OpenProject erforderlich. Der Kunde ermöglicht im notwendigen Umfang den Zugriff zu Analysezwecken und stellt besondere Testumgebungen zur Verfügung. OpenProject spezifiziert die Anforderungen im konkreten Einsatz. Der Kunde unterstützt OpenProject im angemessenen und zumutbaren Umfang.

§ 6 Gewährleistung und Schutzrechtsverletzung Dritter

OpenProject gewährleistet, dass die im Rahmen des Support- und Pflegeservice erbrachten Leistungen nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert und die Tauglichkeit gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang aufheben oder mindern. Unerhebliche Abweichungen bleiben unberücksichtigt.

Treten bei vertragsgemäßer Nutzung Mängel auf, ist der Kunde verpflichtet, OpenProject die Möglichkeit zu geben, diese innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Der Kunde hat OpenProject die Fehler unverzüglich in nachvollziehbarer Form und unter Angabe der für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen in der Regel über das zur Verfügung gestellte Ticketsystem mitzuteilen. Der Kunde wird OpenProject im Rahmen des Zumutbaren bei der Fehlerbehebung unterstützen. Für solche Mängel, die bei OpenProject nicht reproduzierbar sind, leistet OpenProject keine Gewähr. In diesem Zusammengang anfallende Aufwände sind extra zu vergüten.

Gelingt es OpenProject trotz wiederholter Bemühungen nicht, den Mangel zu beheben oder so zu umgehen, dass die Software entsprechend der Produktbeschreibung genutzt werden kann, ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Minderung der vereinbarten Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadensersatz zu verlangen.

§ 7 Vergütung

Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des aufgrund des gewählten Tarifs vereinbarten Entgelts für den von ihm festgelegten Nutzungszeitraum und die Anzahl an Nutzern unter den weiteren unter A § 7 geregelten Bedingungen.

Support und Pflegeleistungen für Individualentwicklungen (A § 8) sind gesondert zu vergüten, im Zweifel nach Stundenaufwand nach der im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Preisliste.

Erkennt der Kunde während der Vertragslaufzeit, dass die gebuchte Nutzeranzahl nicht ausreicht, muss eine entsprechende Anzahl nachgebucht werden.

OpenProject ist berechtigt, nach der jeweils aktuellen Preisliste eine zusätzliche Vergütung für Leistungen zu verlangen, die der Kunde wegen Überschreitung der ursprünglich gebuchten Nutzerzahl verursacht, oder die der Kunde in anderer Form zusätzlich beauftragt hat.

Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Kunde innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. OpenProject wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.